Eplan: Alle Fakten zur Umstellung der Lizenzierungstechnik mit Version 2.8

Ein derzeit besonders heißes Eisen in der EPLAN-Community ist eine Ankündigung von Eplan im Spätsommer 2018:

„Mit Version 2.8 der EPLAN Plattform soll die Lizenzierungstechnik auf State-of-the-Art umgestellt werden.“

Allerdings warf diese Aussendung aufgrund des vorerst eher bescheidenem Informationsgehaltes zahlreiche Fragen auf.

Fragen, die in der Community heiß diskutiert wurden — und vermischt mit Mutmaßungen und Befürchtungen — zu verunsicherten und sogar verärgerten Anwendern führten.

Eplan: Umstellung auf neue Lizenzierungstechnik (Info-Schreiben).
Ausschnitt vom Rundschreiben zur Umstellung der Lizenzierungstechnik.

Im Zuge der EPLAN Efficiency Days 2018 in Linz hatte ich jedoch die Möglichkeit, im Gespräch mit einem mir bekannten Vertriebsleiter, die genaueren Umstände zur Umstellung der Lizenzierungstechnik zu hinterfragen.

Was ich bei diesem Gespräch herausbekommen habe und was diese Umstellung nun konkret für dich bedeutet, das erfährst du in diesem Beitrag.

Die Ausgangslage

In einer Aussendung um den September 2018 informierte Eplan mit folgendem Inhalt über die Umstellung der Lizenzierungstechnik auf State-of-the-Art-Technik:

  • Als Kunde kannst du ab der Version 2.8 die Lizenzen künftig donglefrei, schnell und einfach beziehen.
  • Die neue Lizenzierungstechnik unterstütze dabei die EPLAN-Versionen rückwirkend bis zur Version 2.4 und werde mit der Installation von Version 2.8 wirksam.
  • Falls du noch eine ältere Version benützt, berät dich dein Vertriebsansprechpartner über die weitere Vorgehensweise.
  • Detailliertere Informationen zur Umstellung seien dem EPLAN Informationsportal zu entnehmen.

Zwar enthielt der verlinkte Beitrag des Informationsportales detailliertere Informationen – aber so wirklich zufriedenstellend waren diese meines Erachtens nun nicht gerade.

Verständlich, dass bei dieser bescheidenen Informationslage zu so einer gravierenden Umstellung schnell Fragen aufkamen. Fragen, die sowohl Online1 als auch Offline heiß diskutiert wurden.

Wie eingangs bereits erwähnt, nutzte ich im Zuge der EPLAN Efficiency Days 2018 in Linz2 die Gelegenheit, um Antworten auf deine brennendsten Fragen zur neuen Lizenzierungstechnik zu finden.

Warum diese Umstellung?

Als Gründe führt Eplan hier neben der modernen State-of-the-Art an, dass

  1. Kunden sich häufig über die veraltete Dongle-Technik beschwert haben und
  2. Eplan sich damit Möglichkeiten für zukünftige Entwicklungen offenhalten will.

Nun, wenn ich an meine Zeit mit den öfteren Außeneinsätzen zurückdenke, dann war die sichere Verwahrung3 des Dongles schon ein Thema für mich4.

Und selbst im Büro waren die Dongles nicht sicher – ein Kollege hatte seinen zerstört, weil er ihn mit dem Bürostuhl knickte (der Dongle war an der Vorderseite des PCs gesteckt).

Darüber hinaus mussten wir früher tatsächlich immer wieder mal einen Dongle suchen, weil ihn ein Kollege nicht zurückgegeben hatte.

Also, rein unter diesen Aspekten – der sicheren Handhabung und der zentralen Verwaltung – wäre die Umstellung auf die neue Lizenzierungstechnik schon erst mal zu begrüßen.

Welche EPLAN-Produkte sind von der Umstellung überhaupt betroffen?

Betroffen von der Umstellung ist die gesamte EPLAN Plattform, also nicht nur Electric P8. Unterstützt werden alle Produkte ab Version 2.4. Außer EPLAN Cogineer und EPLAN Smart Wiring: die werden erst ab 2.7 unterstützt5.

Warum werden nur die Versionen ab 2.4 unterstützt?

Es ist eine Festlegung seitens Eplan, dass nur die jeweils 5 aktuellsten Versionen unterstützt werden. Technische Gründe dürfte es jedenfalls nicht geben.

Aber Vorsicht: Das bedeutet natürlich auch, dass irgendwann6 die Version 2.7 nicht mehr unterstützt wird. Diese ist die letzte Version, mit der eine Datenübernahme aus Eplan5 möglich ist. Das solltest du bedenken, falls eine Datenübernahme für dich relevant ist. Siehe dazu auch: Datenübernahme aus EPLAN5 eingestellt.

Wie funktioniert die neue Lizenzierungstechnik?

ACHTUNG: Die neue Lizenzierungstechnik wird mit der Installation der EPLAN Plattform ab Version 2.8 aktiv. Solltest du für den Umstieg noch nicht bereit sein, darfst du 2.8 nicht installieren. Auch nicht zum Testen die Beta-Version! Was, wenn ich 2.8 installiert habe und wieder zurück zur alten Lizenzierungstechnik will?

Mit der neuen Lizenzierungstechnik musst du deine Lizenz erst einmal online aktivieren7.

Dazu benötigst du statt dem Dongle nur noch die Entitlement ID (EID, früher Freischaltcode).

Diese EID bekommst du per E-Mail von Eplan zugeschickt und findest sie anschließend in deinem Download-Bereich des EPLAN Solution Centers8.

Während der Aktivierung deiner Lizenz ermittelt Eplan einen eindeutigen „Fingerprint“ deines Rechners. Damit soll sichergestellt werden, dass die Lizenz nicht auf mehreren Rechnern verwendet wird9.

Nach der erfolgreichen Aktivierung kannst du dein(e) EPLAN-Produkt(e) auch ohne Onlineverbindung verwenden.

Hinweis: Im EPLAN Informationsportal findest du eine Schritt für Schritt Anleitung für die Online-Aktivierung der Einzelplatz- als auch der Netzlizenz.

Entgegen früheren Informationen brauchst du deinen bestehenden Dongle jedoch weiterhin, hast aber die Möglichkeit, auf Anfrage auf eine donglefreien Lizenzierung umzusteigen10.

Die älteren EPLAN-Versionen können dann natürlich nicht mehr betrieben werden.

Kann ich nach der Umstellung meine alten Versionen noch nutzen?

Wegen der unterschiedlichen Technologien zwischen der alten und der neuen Lizenzierungstechnik können diese definitiv nicht nebeneinander installiert werden – es geht nur entweder die alte oder die neue Technik.

Weil die neue Technik EPLAN aber nur ab Version 2.4 unterstützt, muss für alle älteren Versionen eine andere Lösung gefunden werden.

Von Eplan wurden mir dazu die folgenden beiden Möglichkeiten vorgeschlagen:

Für die alten Einzelplatzlizenzen:

  1. Betrieb der alten Versionen mit der alten Lizenzierungstechnik auf einer eigenen Hardware
  2. oder der Virtualisierung in einer clientseitigen (lokalen) virtuellen Maschine.

Für die alten Netzwerklizenzen:

  1. Serverseitige eigene Hardware auf der der Netzwerkdongle steckt
  2. oder der Virtualisierung in einer serverseitigen VM, Remote Desktop / Citrix

Was, wenn ich zwischen verschiedenen Rechnern wechseln muss?

Auf diese Frage angesprochen, meinte mein Interviewpartner (sinngemäß), dass ein Lizenzwechsel möglich ist und dass Eplan dies durch die neue Lizenzierungstechnik nun auch mitbekommt.

Und sollte hier eine gehäufte Aktivität erkennbar werden, würde Eplan bezüglich eines Wechsels auf die Netzwerklizenzierung auf dich zukommen11.

Eplan will zur Übertragung von Lizenzen ein separates Tool12 zum Download anbieten (Info zur Bezugsquelle folgt sobald verfügbar).

Falls du deinen Rechner wechseln musst, kannst du damit deine Lizenz einfach online zurückgeben und auf einem anderen Rechner wieder online beziehen.

Allerdings ist diese Vorgehensweise – und hier widersprechen sich die Aussagen des Eplan-Mitarbeiters mit den Informationen des EPLAN Informationsportales – wohl nur für langfristige Hardwarewechsel vorgesehen.

Für die kurzfristige und wiederholte Lizenzübertragung bietet Eplan die (um 20% teurere, Anm.) Netzwerklizenz an und verweist dabei auch auf ihre AGB13 (zur PDF-Version)14:

Einzelplazlizenz: Auszug aus den AGB von Eplan.
Einzelplazlizenz: Auszug aus den AGB von Eplan (Abschnitt B, Teil I; Ziffer 2.2 lit. a).

Wenn du das liest „so wie es dort steht“, dann bedeutet das — gerade als Einzelunternehmer — eine deutliche Einschränkung deiner Nutzungsmöglichkeiten von EPLAN, weil du mit deiner Lizenz an einen Rechner gebunden bist (und das eigentlich auch schon „immer“ warst)!

Denn streng genommen dürfte EPLAN (P8, Harness, Cabinet, …) nämlich nur dort installiert sein, wo auch der Dongle steckt15.

Hinweis: Falls der häufige Wechsel zwischen mehreren Rechnern16 für dich ein Thema ist, dann solltest du auf jeden Fall VOR der Umstellung mit Eplan klären, wie sie das handhaben werden! Falls du noch nicht die neueste Version verwendest — schau dir die AGBs zu deiner aktuellsten EPLAN-Version mal an.

Ich teile mir einen Dongle mit meinen Kollegen: Was ändert sich für mich und was muss ich beachten?

Hier gilt im Prinzip das Gleiche wie das schon vorigen Abschnitt gesagte. Mit der neuen Lizenzierungstechnik wird wohl oder übel eine Netzwerklizenz fällig!

Kann ich meinen Dongle-Server weiterhin verwenden?

Nein! Dadurch, dass mit der neuen Lizenzierungstechnik die Dongles entfallen sollen, kannst du deinen Dongle-Server natürlich nicht mehr verwenden.

Musst du aber auch nicht mehr! Denn mit der neuen Lizenzierungstechnik entfällt für dich möglicherweise die Notwendigkeit17 für so einen Server.

Was ist ein Dongle-Server:

Vorsicht: Der Einsatz von Dongle-Servern verstößt möglicherweise gegen die geltenden Bestimmungen für die Softwarenutzung deines Software-Herstellers!

Wie komme ich an meine Lizenz bei Defekt oder Verlust der Hardware?

Dieser Punkt ist noch zu klären. Nähere Infos folgen wenn verfügbar.

Was, wenn ich 2.8 installiert habe und wieder zurück zur alten Lizenzierungstechnik will?

Sofern du noch keine Projekte oder Datenbanken mit 2.8 geöffnet hast, dann deinstallierst du einfach EPLAN 2.8 und installierst eine ältere Version (inklusive der alten Lizenzierungstechnik). Mehr sollte nach Auskunft von Eplan nicht notwendig sein18.

Aber Achtung: Mit 2.8 bearbeitete Projekte kannst du mit älteren EPLAN-Versionen nicht mehr öffnen! In diesem Fall müsstest du auf das Backup zurückgreifen. Dieses wird automatisch erstellt, wenn du ein Projekt mit einer neueren Version öffnest.

Datenbanken (Artikel, Wörterbücher, …) lassen sich seit Version 2.419 auch mit älteren Versionen schreibend öffnen – Eplan empfiehlt aber ausdrücklich, dass Datenbanken immer mit der zuletzt migrierten Version (der jüngsten Version die du einsetzt) bearbeitet werden!

Was geschieht mit unseren Dongles nach der Umstellung?

Die sollen im Laufe der Zeit eingesammelt werden. Aber Kunden, die noch ältere Versionen (2.3 und älter) verwenden, behalten diese bis auf Weiteres noch.

Und falls du jetzt das Gleiche denkst wie ich: Nein, du bekommst damit natürlich keine zusätzlichen gratis EPLAN Lizenzen! Für diesen Fall ist der Dongle parallel zur neuen Lizenzierungstechnik notwendig.

Du erinnerst dich? Um alte und neue EPLAN Versionen zu betreiben, brauchst du einen eigenen Rechner (physisch oder virtuell).

Zwischen denen musst du dann den Dongle wechseln.

Was ist mit dem EPLAN-Service, der eine Dongle-Nummer zur Anmeldung verlangt?

login eplan support
Login für den EPLAN-Support: nur mit Dongle- und Kundennummer.

Obwohl der Dongle mit der Umstellung entfallen und schrittweise eingesammelt wird, behältst du deine Dongle-Nummer, um die Leistungen des Services und des Supports nutzen zu können20.

Übrigens: Eplan stellt nicht als einzige Firma die Lizenzierungstechnik um!

So ist 2018 beispielsweise auch WSCAD mit der WSCAD SUITE 2018 auf Software-Lizenzen umgestiegen (Die wichtigsten Neuerungen der WSCAD SUITE 2018, zur PDF-Version).

WSCAD will jedoch die Möglichkeit, einen Dongle zu benützen, beibehalten (gegen Gebühr).

Ob es hier auch Einschränkungen mit früheren Versionen gibt, ließ sich der Website jedoch nicht entnehmen.

Zusammenfassung

Noch vor der Veröffentlichung von EPLAN 2.8 ist eines bereits klar: Mit der Umstellung der Lizenzierungstechnik steht uns eine große Änderung der EPLAN-Plattform bevor – mit unterschiedlichen Auswirkungen auf verschiedene Anwender:

  • Anwender, die stets mit den aktuelleren Versionen arbeiten, die Hardware eher selten wechseln und eine „fix“ zugeordnete Lizenz haben, werden erstmal keine negativen Auswirkungen zu fürchten haben.

  • Dagegen werden auf Unternehmen, in denen sich Mitarbeiter regelmäßig Dongles teilen bzw. Unternehmen, die einen Dongle-Server nutzen, sehr wahrscheinlich höhere Kosten zukommen: Weil Eplan mit der neuen Lizenzierungstechnik nun mitbekommt, wer die Dongles „Missbräuchlich“ verwendet, kann (nicht muss!) Eplan diese Firmen nun zum Umstieg auf die 20% teurere Netzwerklizenzierung bewegen.

  • Am gravierendsten könnte die Umstellung wohl für jene (Einzel-)Unternehmer sein, die berufsbedingt häufig auf verschiedenen Rechnern arbeiten müssen. Dies ist (auch jetzt schon!) laut AGB ebenfalls nicht zulässig – eine Netzwerklizenz wäre eigentlich dafür notwendig.

  • Betroffen wären ebanfalls alle Anwender, die parallel mit alten Versionen (bis hin zu Eplan5) arbeiten. Für diese Anwender würde die Umstellung aus jetziger Sicht einen erhöhten Verwaltungsaufwand bedeuten.

    Zum einen ist ja trotz der neuen Lizenzierungstechnik der Dongle weiterhin erforderlich. Und zum anderen, musst du für die alten Versionen eine eigene Hardware oder eine virtuelle Maschine bereitstellen (evtl. auch interessant: Datenübernahme aus EPLAN5 eingestellt).

Meine Empfehlung daher:

  • Warte erst mal mit dem Launch von 2.8 die Bildung von Tatsachen ab,
  • kläre — BEVOR du umsteigst — rechtzeitig deine Fragen mit Eplan und
  • lass dir alle Vereinbarungen und Zusagen schriftlich geben.
  • Eplan zeigte sich bisher immer offen für Gespräche auf sachlicher und freundlicher Ebene.

    Eine Bitte

    Wenn dieser Beitrag für dich hilfreich ist, lass es mich bitte wissen. Deine Meinungen und Erfahrungen — nicht nur zur neuen Lizenzierungstechnik — interessieren mich sehr.

    Genauso bin ich dir für jeden Hinweis dankbar, der diesen Beitrag noch besser macht.

    Gerne kannst du mich dazu über die Kommentarfunktion oder per E-Mail kontaktieren.

    Fußnoten

    1. Siehe Thread Information zur Umstellung der Lizenzierungstechnik auf cad.de, 2945 Views und 60 Antworten in 29 Tagen (Stand 27.9.2018, 13:17)
    2. Und danach per E-Mail und Telefon.
    3. Schutz vor Verlust/Diebstahl, Beschädigung, …
    4. Mittlerweile verrichtet der Dongle seinen Dienst aber nur noch still und heimlich an der Rückseite meines Bürorechners.
    5. Quelle: Unterstützte EPLAN-Produkte und -Versionen, zuletzt abgerufen am 3.10.2018.
    6. Etwa in vier Jahren.
    7. Ein Internetzugang ist nur zur Aktivierung notwendig.
    8. Nachdem du dich dort mit deiner Dongle- und Kundennummer angemeldet hast.
    9. Quelle: Voraussetzungen, zuletzt abgerufen am 3.10.2018.
    10. Quelle: Fragen zur Hardware, zuletzt abgerufen am 2.10.2018. Dieses Vorgehen ermöglicht wohl den Betrieb von „alten“ und „neuen“ Versionen ohne „Lizenzverdoppelung“.
    11. E-Mail vom 27.9.2018.
    12. EPLAN License Service Tool
    13. Siehe Abschnitt B, Teil I, Ziffer 2: Einräumung von Nutzungs- und Lizenzrechten, zuletzt abgerufen am 26.09.2018.
    14. Quelle: Übertragen und Rückgabe von Lizenzen, zuletzt abgerufen am 2.10.2018.
    15. Um vertragskonform zu handeln, müsstest du eigentlich bei jedem Wechsel auf eine andere Hardware (1.) EPLAN auf dem alten Rechner komplett deinstallieren und (2.) dürftest du erst danach EPLAN auf einem anderen Rechner installieren und betreiben.
    16. Beispielsweise, wenn du als Dienstleister auf Kunden-Hardware deine Lizenz selber mitbringst oder wenn du ein Außendienst-Notebook verwendest, …
    17. Zum Beispiel: Diebstahlschutz, Schutz vor Verlust/Zerstörung, zentrale Verwaltung, …
    18. E-Mail vom 27.9.2018 und 2.10.2018.
    19. Hinweis: Das ist noch zu prüfen!
    20. Quelle: Fragen zur Hardware, zuletzt abgerufen am 1.10.2018.
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